Anlagestrategien

Der Vermögensverwalter und der Anlageberater sind gehalten, die finanzielle Ausgangslage und die Anlageziele des Anlegers genau zu eruieren. Ergibt sich, dass substantielle Vermögensteile zu investieren sind, so hat der Vermögensverwalter eine Anlagestratgie zu entwerfen, mit welcher die Anlageziele unter Einsatz möglichst geringen Risikos erreicht werden können.

Die geeignete Anlagestrategie ist mit Blick auf die individuellen Anlageziele unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit und der Risikoneigung des Anlegers zu bestimmen. Diese Abklärungspfichten werden mit dem Schlagwort "know your customer" zusammengefasst.

Individuelle Anlagestrategien

Der Berater hat dem Anleger nach Ermittlung der Anlageziele eine sinnvolle Anlagestrategie vorzuschlagen.

Die massgebenden Faktoren zur Bestimmung der geeigneten Anlagestrategie sind die Risikofähigkeit und Riskoneigung des Anlegers.

Die Finanzwelt hat eine Vielzahl von Bezeichnungen für Anlagestrategien entwickelt, welche nicht selten reklamehaft eingesetzt werden. Die Strategien können aus Sicht des Anlageziels ("Sicherheit", "Ertrag", "Wachstum" oder "Chance") oder aus dem Blickwinkel der eingesetzten Instrumente ("Obligationenstrategie", "Aktienstrategie", "Derivatstrategie") beschrieben werden. Beliebt sind auch Strategien, welche an die individuellen Bedürfnisse oder Emotionen des Anlegers appelieren ("nachhaltige, öklogische oder grüne Anlagen"). Dazu zählen auch der Ausschluss von Titeln gewisser Unternehmen und Branchen (wieTabakfirmen oder Rüstungsunternehmen), die Beachtung von ökologischen und sozialen Aspekten sowie jenen der guten Unternehmensführung (ESG-Kriterien).

Entscheidend ist aber stets der konkrete Inhalt und die Umsetzung einer Anlagestrategie und nicht ihre allenfalls kreative Bezeichnung. Die Anlagestrategie ist daher - unabhängig von reklamehaften Versprechungen - inhaltlich genau zu prüfen, damit die individuellen Anlageziele unter Einsatz möglichst geringen Risikos erreicht werden können.

 

Risikofähigkeit

Als Risikofähigkeit wird das Mass der finanziellen Unabhängigkeit von möglichen Verlusten bezeichnet: Je weniger der Anleger auf das investierte Vermögen angewiesen ist, um seine laufenden und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen zu decken, desto grösser ist seine finanzielle Unabhängigkeit und damit seine (objektive) Risikofähigkeit.

Zur Bestimmung der Risikofähigkeit hat der Anleger folgende Frage zu beantworten:

"Welches Verlustrisiko kann ich aufgrund meiner aktuellen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensverhältnisse (Einkommen, Vermögen, laufende Ausgaben, allgemeine Lebensplanung, Erbanwartschaften, Renten aus erster, zweiter und dritter Säule) eingehen?"

Eine hohe Risikofähigkeit ist gegeben, wenn nur ein Teil eines Vermögens investiert wird oder ein jüngerer Anleger weiterhin über laufendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügt, weshalb er mögliche Verluste besser verkraften kann. Umgekehrt verfügt ein pensionierter Anleger, welcher über kein Erwerbseinkommen mehr verfügt und seinen Lebensunterhalt grösstenteils aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten muss, über eine tiefe Risikofähigkeit.

Von der (objektiven) Risikofähigkeit ist die (subjektive) Risikobereitschaft zu unterscheiden.

Risikobereitschaft

Die persönliche Risikobereitschaft bestimmt, in welchem Mass der Anleger bereit ist, Kursschwankungen und Verluste in Kauf zu nehmen. Sie ist von der objektivierten Risikofähigkeit eines Anlegers zu unterscheiden.

Zur Bestimmung der Risikobereitschaft hat der Anleger folgende Frage zu beantworten:

"Welche Verluste bin ich bereit zu tragen?"

Ein vermögender Anleger, der nur einen Bruchteil seines Vermögens investiert und zudem regelmässige Einkünfte hat, verfügt über eine sehr hohe Riskofähigkeit. Ist er jedoch nicht bereit, auch nur geringe Verluste zu tolerieren, so ist seine Riskobereitschaft trotz hoher Risikofähigkeit als tief einzustufen. Die tiefe Risikobereitschaft schränkt also eine an sich hohe Risikofähigkeit ein.

Umgekehrt verfügt ein Familienvater mit hohen finanziellen Verpflichtungen, einem mittleren Einkommen und wenig Vermögen nur über eine tiefe Risikofähigkeit. Diese objektivierte Risikofähigkeit limitiert das zumutbare Anlagerisiko, selbst wenn der Anleger an sich gewillt wäre, in sehr viel riskantere Produkte zu investieren. Hier wird also die an sich hohe Risikobereitschaft durch die tiefe Risikofähigkeit eingeschränkt. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, auf solche Diskrepanzen aufmerksam zu machen und vom Eingehen und Umsetzen einer allzu risikobehafteten Anlagestrategie und daher inbesondere vom Kauf allzu risikobehafteter Anlagen abzuraten.

Typische Anlagestrategien

Mit Blick auf die individuellen Anlageziele eines Anlegers und insbesondere unter Berücksichtigung von Risikofähigkeit und Risikoneigung können nachfolgende typische Anlagestrategien genannt werden:

Anlagestrategie "Festes Einkommen": Aufgrund niedriger Risikofähigkeit und Risikobereitschaft kommen als Anlagen nur erstklassige, festverzinsliche Werte mit geringen Wertschwankungen in Betracht; Anlagen in Aktien sind ausgeschlossen.

Eine solche Strategie ist Anlegern zu empfehlen, die aus den Erträgen ihres Vermögens ihren Lebensunterhalt zu bestreiten haben und daher zwingend auf die Erhaltung ihres Kapitals angewiesen sind.

Anlagestrategie "Einkommen": Das schwergewichtig in festverzinsliche Werte investierte Vermögen wird zur Verbesserung des Ertrags zusätzlich in bescheidenem Umfang in ausgewählte Aktien investiert.

Eine solche, leicht risikoreichere Strategie ist Anlegern zu empfehlen, die ebenfalls von den Erträgen ihres Vermögens leben müssen, jedoch zusätzlich über weitere Einkommensquellen verfügen (Teilzeitanstellung, Rente), welche zur Deckung des täglichen Bedarfs beitragen.

Anlagestrategie "Ausgewogen": Das Portefeuille enthält je nach Marktlage einen Aktienanteil von 40-50%.

Eine solche Anlagestrategie birgt bereits ein mittleres Risiko, wobei dieses wiederum von der Qualität der Aktien abhängig ist. Eine solche Stratgie ist nur zu empfehlen, wenn das laufende Einkommen anderweitig sichergestellt ist.

Eine solche Strategie ist nur Anlegern mit einer erhöhten Risikofähigkeit und Risikobereitschaft zu empfehlen. Die Anleger müssen in der Lage sein, auf mittelfristige Rückschläge zu verkraften. 

Anlagestratgie "Wachstum": Der Aktienanteil beträgt 60-70%.

Eine solche Anlagestratgie birgt ein hohes Risiko: Aktienanlagen können in einen Totalverlust münden, weshalb eine solche Strategie nur empfohlen werden kann, wenn das laufende Einkommen langfristig sichergestellt ist und der Anleger einen Totalverlust seiner Anlagen ohne weiteres verkraften kann.

Für solche oder gar risikoreichere Anlagenstrategien ist eine hohe Risikofähigkeit und Risikobereitschaft erforderlich.